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Ihre Wallbox.

Montiert von Profis aus Ihrer Region.

Wir bringen die E-Mobilität direkt zu Ihnen nach Hause – persönlich, regional und zum Festpreis. Keine Warteschleifen, sondern direkte Ansprechpartner.

E-Mobilität ganz unkompliziert.

Wir machen E-Mobilität einfach – von der Beratung bis zur ersten Ladung übernehmen wir alles.

Ihr Nachbar vom Fach

Kein Callcenter – wir sind in Eching bei München und schnell bei Ihnen vor Ort.

Ehrlicher Festpreis

Keine versteckten Kosten – volle Transparenz von Anfang an. Garantiert.

Schnelle Termine

Keine langen Wartezeiten – regional, flexibel und schnell.

Marken-Qualität

Wir installieren nur geprüfte Wallboxen – unabhängig vom Hersteller.

Kein Großkonzern.

Sondern Ihr Partner vor Ort.

Als Fa. Teutschtech sind wir in der Region München zu Hause. Wir beraten Sie persönlich, prüfen die Gegebenheiten vor Ort und finden die passende Ladelösung für Ihr Zuhause.

Ihr Weg zur eigenen Wallbox

In 5 einfachen Schritten zum vollen Akku
1
Anfrage stellen
Füllen Sie unser Formular in wenigen Schritten aus – schnell, einfach und in nur 30 Sekunden.
2
Kostenfreier Check
Kostenfrei analysieren wir Ihre individuellen Gegebenheiten – bequem digital oder direkt bei Ihnen vor Ort.
3
Angebot erhalten
Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot – fair kalkuliert und ohne versteckte Kosten.
4
Installation
Unser erfahrenes Team installiert Ihre Wallbox professionell und zuverlässig – ganz nach Ihrem Wunschtermin.
5
Auto laden
Nach einer kurzen Einweisung ist Ihre Wallbox sofort einsatzbereit – wir wünschen Ihnen viel Freude beim Laden und eine gute Fahrt!

Starten Sie jetzt Ihr Projekt.

Füllen Sie das Formular aus und sichern Sie sich ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Wallbox-Installation.

Ihr direkter Draht:

Mo-Do: 09:00 – 18:00 Uhr | Fr: 09:00 – 13:30 Uhr

Unser Standort:

TEUTSCHTECH

Spechtweg 4 85386 Eching GERMANY

Ihr Weg zur eigenen Wallbox

Wie viel Zeit nimmt die Installation einer Wallbox in Anspruch?
In der Regel ist die Installation Ihrer Wallbox innerhalb eines Tages abgeschlossen. Unser Montageteam beginnt morgens, sodass Sie Ihr Elektrofahrzeug häufig bereits am selben Tag laden können. Sollte ein aufwendigerer Installationsaufwand erforderlich sein, informieren wir Sie selbstverständlich vorab transparent über den geplanten Ablauf.
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Im Rahmen unseres kostenlosen Checks prüfen wir Ihren Zählerschrank sowie die verfügbare Hausanschlussleistung. Falls technische Anpassungen erforderlich sind – beispielsweise zusätzliche Sicherungen oder kleinere Umbauten – kümmern wir uns direkt um die fachgerechte Umsetzung.
Die bundesweite KfW-Förderung 440 ist derzeit nicht mehr verfügbar. Je nach Wohnort können jedoch regionale Förderprogramme, beispielsweise von Kommunen oder Energieversorgern, angeboten werden. Gerne informieren wir Sie über die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Mieter und Wohnungseigentümer haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Installation einer Ladestation zu verlangen. Gerne unterstützen wir Sie mit allen erforderlichen technischen Unterlagen und begleiten Sie bei der Abstimmung mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung.
Die Kosten richten sich nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort – beispielsweise der Kabellänge, erforderlichen Wanddurchbrüchen oder dem Zustand des Zählerschranks. Deshalb bieten wir Ihnen einen kostenlosen Vor-Ort-Check an. Im Anschluss erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot – verbindlich und ohne versteckte Zusatzkosten.

§ 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt, wie sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wallboxen oder Wärmepumpen) in das Stromnetz eingebunden werden. Ziel ist es, das Stromnetz auch bei steigender Zahl elektrischer Verbraucher stabil zu halten und gleichzeitig den Ausbau der Elektromobilität und Wärmepumpen zu ermöglichen.

Was bedeutet das konkret?
Wenn in einem Wohngebiet das Stromnetz vorübergehend überlastet wäre, darf der örtliche Netzbetreiber die Leistung bestimmter Geräte zeitweise reduzieren (dimmen). Das bedeutet nicht, dass die Geräte komplett abgeschaltet werden.
Stattdessen steht ihnen weiterhin eine Mindestleistung zur Verfügung, sodass beispielsweise:
Ein Elektroauto langsamer lädt, eine Wärmepumpe weiter heizen kann, ein Batteriespeicher langsamer geladen wird.

Solche Eingriffe sollen nur in Ausnahmefällen und für kurze Zeit erfolgen. Als Ausgleich erhalten die Betreiber dieser Anlagen reduzierte Netzentgelte, wodurch sich die Stromkosten verringern können.

Für wen gilt § 14a EnWG?
Die Regelung gilt grundsätzlich für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurdenan das Niederspannungsnetz angeschlossen sind und eine elektrische Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW haben.

Typische Beispiele sind:
Wallboxen zum Laden von Elektroautos, Wärmepumpen, Batteriespeicher (beim Laden), Klimaanlagen bzw. Kälteanlagen mit entsprechender Leistung.

Was gilt für Bestandsanlagen?
Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sind nicht automatisch betroffen.
Bestand bereits eine Vereinbarung nach § 14a EnWG, gelten Übergangsregelungen bis Ende 2028; danach wechseln diese Anlagen grundsätzlich in das neue Modell.
Ohne eine solche Vereinbarung bleiben viele ältere Anlagen dauerhaft von den neuen Regelungen

  • Rechtliche Konsequenzen: Die Anmeldepflicht ist gesetzlich festgelegt. Bei Nichteinhaltung können rechtliche Schritte drohen, die bis zu Bußgeldern führen können. Die genauen Strafen variieren je nach Region und Netzbetreiber.
  • Strafzahlungen: Netzbetreiber können Strafzahlungen verlangen, wenn festgestellt wird, dass eine Wallbox ohne Anmeldung betrieben wird.

  • Versicherungsprobleme: Im Schadensfall könnte die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die Wallbox nicht angemeldet war. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn es um Schäden an der Wallbox oder an Dritten geht.

  • Haftungsfragen: Sollte es zu einem Unfall oder einem Schaden kommen, könnte die Nichteinhaltung der Anmeldepflicht die Haftung des Nutzers beeinflussen. Dies kann bedeuten, dass der Nutzer für Schäden, die durch die nicht angemeldete Wallbox entstehen, voll verantwortlich gemacht werden kann.

  • Verlust von Förderungen: Viele Förderprogramme für die Installation von Wallboxen setzen eine ordnungsgemäße Anmeldung voraus. Wer dies versäumt, könnte somit auch finanzielle Unterstützung verlieren, die andernfalls zur Verfügung gestanden hätte.

Auch mobile Wallboxen müssen angemeldet werden. Rechtlich gesehen gibt es hier nämlich keinen Unterschied zu stationären Wallboxen.
Mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt müssen sie durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Diese Vorgabe ist seit dem 01. Januar 2024 in der Regelung
des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien festgehalten.

Seit dem 21. März 2019 muss eine Wallbox vor Anschluss und Inbetriebnahme angemeldet werden.
Die Pflicht zum Wallbox anmelden ist in § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) festgelegt.
Anzumelden sind alle Wallboxen mit einer Ladeleistung von mehr als 3,7 kW.

Die Anmeldung einer Wallbox mit einer Ladeleistung von bis zu 11 kW ist bei den meisten Netzbetreibern über ein Online-Formular möglich.
Einige Netzbetreiber verlangen jedoch, dass die Anmeldung ausschließlich durch eine im Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft erfolgt.

Folgende Daten müssen angeben werden: 

  • Standort des Anschlusses: Die genaue Adresse des Gebäudes, in dem die Wallbox installiert wird.
  • Persönliche Daten: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Anschlussinhabers.
  • Anlagenbetreiber 
  • Anschlussart 
  • Zählernummer: Die Nummer Ihres aktuellen Stromzählers. 
  • Ladesteuerung: Anzahl der Ladepunkte mit Leistungsdaten 
  • Technische Daten der Wallbox: Hersteller, Modell / Typ und die maximale Ladeleistung in Kilowatt (kW).
  • Durchführender Elektrofachbetrieb 
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Informationen zur Steuerbarkeit nach § 14a EnWG 
  • Gegebenenfalls Angaben zu weiteren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe oder Batteriespeicher)
 

Je nach Standort und Infrastruktur können weitere Angaben erforderlich sein. 

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