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Sungrow SG125HX

Hersteller:
Sungrow
Hersteller-Art. Nr.:
ASG01384
Spannungsbereich:
500-1500 Volt
Wechselrichter-Typ:
PV-Wechselrichter, Projekt-Wechselrichter
Phasen:
3
MPP-Tracker:
6
Kommunikation:
RS485 / PLC
Garantie:
5 Jahre
AC-Leistung:
125 kW
WEEE-Nummer:
DE28316743

3729,00 

Includes MwSt.

Lieferzeit:

co. 5-7 Tage
Klicken Sie hier, um Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.) für B2B-Kunden und Nichtberechtigte gemäß § 12 Abs. 3 UStG anzuzeigen.

Sungrow SG125HX Gewerbewechselrichter – der perfekte Wechselrichter für deine Projekte

Seit 1997 entwickelt Sungrow Produkte für die PV Industrie und ist zum führenden Hersteller für Wechselrichter weltweit geworden. Sungrow hat bis Heute über 87 GW Wechselrichter-Leistung weltweit Installiert und in Europa ein führendere Hersteller im Bereich Projekt Wechselrichter.

Garantieverlängerungen mit folgenden Daten:
Unternehmensdaten (Adresse, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Kontaktperson)
Wechselrichter-Typ
Seriennummer des Wechselrichters
Dauer der Garantieverlängerung
Direkt bei servicecommercialdistribution@sungrow-emea.com anfordern.

Produktvorteile

  • Status LED
  • Eingangsspannungsbereich von 500-1500 V
  • Hoher Wirkungsgrad von bis zu 98,7 %
  • Temperaturgesteuerte aktive Kühlung
  • DC Überspannungsschutz Typ 2
  • AC Überspannungsschutz Typ 1 + 2

Produkteigenschaften Sungrow SG125HX

  • 125 kVA Leistung 3 Phasig
  • Keine Freigabe für VDE-AR-N 4105, nur für VDE-AR-N 4110/4120. Für 800 V Netzanschluss
  • 6 MPP Tracker 860 V – 1300 V
  • 2 MC4-Evo2 Eingänge pro MPPT (Max. 6 mm², optional 10 mm² )
  • RS485 / PLC
  • Kommunikation & Monitoring via optionalen Sungrow WiNet-S Communication Dongle, EyeM4 oder COM100E
  • Abmessungen: 916 x 690 x 340 mm
  • Schutzklasse: IP66
  • Gewicht: 75 kg

 

Die perfekte Wahl für mittlere und große Anlagen wie sie oft im gewerblichen oder landwirtschaftlichem Bereich eingesetzt werden.

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MwSt.-Befreiung PV

MwSt.-Befreiung Photovoltaik-Anlagen und Komponenten ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Da nicht alle unsere Kunden (insbes. gewerbliche Wiederverkäufer, Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen, direkt auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb mit dem Setzen eines Häkchens, alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. anzeigen zu lassen. Bei aktiviertem Häkchen werden alle Artikelpreise im gesamten Onlineshop (auch im Warenkorb bzw. im Bestellprozess) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Wenn der Haken entfernt wird, wird der 0%-Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG angewendet.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Bei mehrwertsteuerbefreiter Bestellung (ohne gesetztes Häkchen) bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifel oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen, Aufträge abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung von noch offenen Aufträgen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so steht es Ihnen selbstverständlich frei, ihren Auftrag zu stornieren.

Stand: 23.04.2023