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Ihre Wallbox.

Montiert von Profis aus Ihrer Region.

Wir bringen die E-Mobilität direkt zu Ihnen nach Hause – persönlich, regional und zum Festpreis. Keine Warteschleifen, sondern direkte Ansprechpartner.

E-Mobilität ganz unkompliziert.

Wir machen E-Mobilität einfach – von der Beratung bis zur ersten Ladung übernehmen wir alles.

Ihr Nachbar vom Fach

Kein Callcenter – wir sind in Eching bei München und schnell bei Ihnen vor Ort.

Ehrlicher Festpreis

Keine versteckten Kosten – volle Transparenz von Anfang an. Garantiert.

Schnelle Termine

Keine langen Wartezeiten – regional, flexibel und schnell.

Marken-Qualität

Wir installieren nur geprüfte Wallboxen – unabhängig vom Hersteller.

Kein Großkonzern.

Sondern Ihr Partner vor Ort.

Als Fa. Teutschtech sind wir in der Region München zu Hause. Wir beraten Sie persönlich, prüfen die Gegebenheiten vor Ort und finden die passende Ladelösung für Ihr Zuhause.

Ihr Weg zur eigenen Wallbox

In 5 einfachen Schritten zum vollen Akku
1
Anfrage stellen
Füllen Sie unser Formular in wenigen Schritten aus – schnell, einfach und in nur 30 Sekunden.
2
Kostenfreier Check
Kostenfrei analysieren wir Ihre individuellen Gegebenheiten – bequem digital oder direkt bei Ihnen vor Ort.
3
Angebot erhalten
Sie erhalten ein transparentes Festpreisangebot – fair kalkuliert und ohne versteckte Kosten.
4
Installation
Unser erfahrenes Team installiert Ihre Wallbox professionell und zuverlässig – ganz nach Ihrem Wunschtermin.
5
Auto laden
Nach einer kurzen Einweisung ist Ihre Wallbox sofort einsatzbereit – wir wünschen Ihnen viel Freude beim Laden und eine gute Fahrt!

Starten Sie jetzt Ihr Projekt.

Füllen Sie das Formular aus und sichern Sie sich ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihre Wallbox-Installation.

Ihr direkter Draht:

Mo-Do: 09:00 – 18:00 Uhr | Fr: 09:00 – 13:30 Uhr

Unser Standort:

TEUTSCHTECH

Spechtweg 4 85386 Eching GERMANY

Ihr Weg zur eigenen Wallbox

Wie viel Zeit nimmt die Installation einer Wallbox in Anspruch?
In der Regel ist die Installation Ihrer Wallbox innerhalb eines Tages abgeschlossen. Unser Montageteam beginnt morgens, sodass Sie Ihr Elektrofahrzeug häufig bereits am selben Tag laden können. Sollte ein aufwendigerer Installationsaufwand erforderlich sein, informieren wir Sie selbstverständlich vorab transparent über den geplanten Ablauf.
In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Im Rahmen unseres kostenlosen Checks prüfen wir Ihren Zählerschrank sowie die verfügbare Hausanschlussleistung. Falls technische Anpassungen erforderlich sind – beispielsweise zusätzliche Sicherungen oder kleinere Umbauten – kümmern wir uns direkt um die fachgerechte Umsetzung.
Die bundesweite KfW-Förderung 440 ist derzeit nicht mehr verfügbar. Je nach Wohnort können jedoch regionale Förderprogramme, beispielsweise von Kommunen oder Energieversorgern, angeboten werden. Gerne informieren wir Sie über die aktuell verfügbaren Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Mieter und Wohnungseigentümer haben unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Installation einer Ladestation zu verlangen. Gerne unterstützen wir Sie mit allen erforderlichen technischen Unterlagen und begleiten Sie bei der Abstimmung mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung.
Die Kosten richten sich nach den individuellen Gegebenheiten vor Ort – beispielsweise der Kabellänge, erforderlichen Wanddurchbrüchen oder dem Zustand des Zählerschranks. Deshalb bieten wir Ihnen einen kostenlosen Vor-Ort-Check an. Im Anschluss erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot – verbindlich und ohne versteckte Zusatzkosten.

Die Regelung gilt verpflichtend für alle Betreibenden von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.

Für bereits vorhandene steuerbare Verbrauchsreinrichtungen gelten Übergangsregelungen oder Bestandsschutz. Das heißt, wenn Sie bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne Steuerung betreiben, bleibt für Sie alles wie gehabt. Sie müssen nicht aktiv werden.

(Steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung unter 4,2 kW sind generell von der Teilnahme am § 14a EnWG ausgenommen.)

  • Rechtliche Konsequenzen: Die Anmeldepflicht ist gesetzlich festgelegt. Bei Nichteinhaltung können rechtliche Schritte drohen, die bis zu Bußgeldern führen können. Die genauen Strafen variieren je nach Region und Netzbetreiber.

  • Strafzahlungen: Netzbetreiber können Strafzahlungen verlangen, wenn festgestellt wird, dass eine Wallbox ohne Anmeldung betrieben wird. Diese Zahlungen können sich im Laufe der Zeit summieren und zu einer finanziellen Belastung werden.

  • Versicherungsprobleme: Im Schadensfall könnte die Versicherung die Zahlung verweigern, wenn die Wallbox nicht angemeldet war. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn es um Schäden an der Wallbox oder an Dritten geht.

  • Technische Probleme: Ohne Anmeldung kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen, die die Funktionsfähigkeit der Wallbox beeinträchtigen. Dies kann auch die Netzstabilität gefährden und zu Überlastungen führen.

  • Verlust von Förderungen: Viele Förderprogramme für die Installation von Wallboxen setzen eine ordnungsgemäße Anmeldung voraus. Wer dies versäumt, könnte somit auch finanzielle Unterstützung verlieren, die andernfalls zur Verfügung gestanden hätte.

Auch mobile Wallboxen müssen angemeldet werden. Rechtlich gesehen gibt es hier nämlich keinen Unterschied zu stationären Wallboxen.
Mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt müssen sie durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Diese Vorgabe ist seit dem 01. Januar 2024 in der Regelung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien festgehalten.

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