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Kostal Plenticore G3 L 15-20 kW

Hersteller:
Kostal
Hersteller-Art. Nr.:
10541199
Spannungsbereich:
75 – 900 Volt
Wechselrichter-Typ:
Hybrid-Wechselrichter
Phasen:
3
MPP-Tracker:
2 + 1
Kommunikation:
WLAN, 2x LAN, SG-Ready
Garantie:
10 Jahre
AC-Leistung:
15 kW
WEEE-Nummer:
DE45633257

2199,00 2660,79 

Includes MwSt.

Lieferzeit:

co. 5-7 Tage
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Kostal Plenticore L G3 15-20 kW Hybrid-Wechselrichter

Mit der dritten Generation des Plenticores bietet Kostal ein flexibles Gerät mit vielen Features. Die Kostal Plenticore G3 Serie kann in ihrer Leistung geupgradet werden. Mit Hilfe der neuen Kostal-Währung – den Plenticoins – kann der Plenticore L G3 von 15kW auf 17,5kW und von 17,5kW auf 20kW hochgestuft werden. Für jede Stufe ist die Einlösung von je einem Plenticoin nötig. Der G3 ist wie sein Vorgänger vollgepackt mit Innovation. Das Gerät kommt mit 3 MPP-Trackern und einem integrierten Datenlogger. Der Hybridwechselrichter ist “SG Ready”-kompatibel und besitzt vier digitale Schaltausgänge zur Eigenverbrauchssteuerung. Der G3 ist mit externer Umschalteinrichtung (Kostal G3 BackUp Switch) dreiphasig notstromfähig.

Die Kostal Plenticoins für das Leistungs-Upgrade & die Aktivierung der Batterie- & Wallboxfunktion sind bei uns erhältlich.

Garantieverlängerungen können auf https://www.kostal-solar-electric.com/de-de/service-und-support/kostal-garantie/ erworben werden

Produktvorteile:

  • Erweiterbare Leistungsklassen
  • Selbstlernendes Schattenmanagement
  • Integriertes Display, Datenlogger und Anlagenüberwachung
  • Ersatzstromfähig mit externer Umschalteinrichtung
  • Erweiterter Strom- und Spannungsbereich

Produkteigenschaften:

  • Netzanschluss: 3-phasig
  • AC Leistung: 15 kW
  • 3 MPP Tracker (1 MPPT ggf. für Batterieanbindung benötigt)
  • Schnittstellen: WLAN, 2x LAN, Modbus TCP
  • Abmessungen: 561 x 409 x 237 mm (H x B x T)
  • Gewicht: 24,3 kg
  • Schutzklasse: IP 65
  • 10 Jahre Garantie (nach Registrierung bei Kostal)
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MwSt.-Befreiung PV

MwSt.-Befreiung Photovoltaik-Anlagen und Komponenten ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Da nicht alle unsere Kunden (insbes. gewerbliche Wiederverkäufer, Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen, direkt auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb mit dem Setzen eines Häkchens, alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. anzeigen zu lassen. Bei aktiviertem Häkchen werden alle Artikelpreise im gesamten Onlineshop (auch im Warenkorb bzw. im Bestellprozess) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Wenn der Haken entfernt wird, wird der 0%-Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG angewendet.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Bei mehrwertsteuerbefreiter Bestellung (ohne gesetztes Häkchen) bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

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Stand: 23.04.2023