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SMA Sunny Highpower PEAK3 SHP 150-21

Hersteller:
SMA
Hersteller-Art. Nr.:
3-150-1500-1-21
Spannungsbereich:
880 – 1450 Volt
Wechselrichter-Typ:
PV-Wechselrichter, Projekt-Wechselrichter
Phasen:
3
MPP-Tracker:
1
Kommunikation:
Speedwire / Webconnect
Garantie:
5 Jahre
AC-Leistung:
150 kW
WEEE-Nummer:
DE95881150

8749,00 10411,31 

Includes MwSt.

Lieferzeit:

co. 5-7 Tage
Klicken Sie hier, um Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.) für B2B-Kunden und Nichtberechtigte gemäß § 12 Abs. 3 UStG anzuzeigen.

Der SMA Sunny Highpower Peak3 SHP 150-21

Keine Freigabe für VDE-AR-N 4105, nur für VDE-AR-N 4110/4120

Eine Garantieverlängerung ist nur direkt über SMA möglich. Den Link zur Registrierung findest du hier. 

Der Sunny Highpower PEAK3 ist perfekt für große PV-Anlagen die einen MPP-Tracker benötigen und auf Mittel- oder Hochspannungsebene einspeisen wollen.  Mithilfe einer projektspezifischen DC Combiner Box ist eine Überdimensionierung der PV-Anlage von bis zu 200 % möglich. Dabei kann der Wechselrichter auch Temperaturen bis zu 50 °C ohne Derating standhalten. Der PEAK3 kommt mit der bewährten SMA-Plattform mit integriertem Webserver und bietet eine hohe Zuverlässigkeit neben einer flexiblen, dezentralen Anlagenauslegung. In Kombination mit dem SMA Data Manager ist der PEAK3 voll kompatibel zu dem Energiemanagement-Plattform ennexOS.

Produktvorteile

  • Schnelle Inbetriebnahme
  • Flexibel einsetzbare Combiner Boxen
  • Überdimensionierung von bis zu 200%
  • Integrierter Überspannungsschutz Typ II (DC und AC)

Produkteigenschaften SMA Sunny Highpower PEAK3 SHP 150-21

  • Netzanschluss: 3-phasig
  • AC-Nennleistung: 150 kVA
  • MPP-Tracker: 1
  • MPP Spannungsbereich: 880 V – 1.450 V
  • Max. Eingangsstrom DC: 180 A
  • Max. Kurzschlussstrom: 325 A
  • Kommunikation: 2 x Ethernet (RJ45)
  • Schutzart: IP65
  • Abmessungen: 830 x 770 x 462 mm (H x B x T)
  • Gewicht: 99 kg
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MwSt.-Befreiung PV

MwSt.-Befreiung Photovoltaik-Anlagen und Komponenten ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Da nicht alle unsere Kunden (insbes. gewerbliche Wiederverkäufer, Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen, direkt auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb mit dem Setzen eines Häkchens, alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. anzeigen zu lassen. Bei aktiviertem Häkchen werden alle Artikelpreise im gesamten Onlineshop (auch im Warenkorb bzw. im Bestellprozess) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Wenn der Haken entfernt wird, wird der 0%-Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG angewendet.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Bei mehrwertsteuerbefreiter Bestellung (ohne gesetztes Häkchen) bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifel oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen, Aufträge abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung von noch offenen Aufträgen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so steht es Ihnen selbstverständlich frei, ihren Auftrag zu stornieren.

Stand: 23.04.2023