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Am 14. Januar 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die notwendige Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen geurteilt. Danach müssen Anlagen gemäß §6 EEG 2012 (nunmehr §9 EEG 2017) mit einer technischen Vorrichtung versehen werden, die es ermöglicht die Einspeisung der PV-Anlage in das Stromnetz zu reduzieren. Dabei hat der BGH „reduzieren“ unmissverständlich so ausgelegt, dass ein einfaches Ein- und Ausschalten der PV-Anlage nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt.
Der SMA Power Limiter ist die SMA Lösung zur Erfüllung der vorgeschriebenen stufenweisen Reduktion der Einspeiseleistung nach §6 EEG 2012 und §9 EEG 2017 sowie zur Schnellabschaltung nach EN 50549-1.