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840 Stück SolarEdge Optimierer S500B-1GM4MRM

Hersteller:
SolarEdge
Hersteller-Art. Nr.:
9497
Wechselrichter-Typ:
Optimierer
WEEE-Nummer:
DE20777619

54799,00 65210,81 

Includes MwSt.

Lieferzeit:

co. 5-7 Tage
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840 Stück SolarEdge S500B Leistungsoptimierer für Solarmodule bis 550 Watt mit hohen Spannungen und/oder kürzeren Strängen

Mit den Leistungsoptimierern von SolarEdge kann aus jeder PV-Anlage das Maximum an Leistung herausgeholt werden. Der S500B Optimierer eignet sich dabei perfekt für Module bis zu einer Größe von 550 Wp und hohen Spannungen und/oder kürzeren Strängen.

Vorteile der SolarEdge Optimierer:

  • Maximale Leistung auf Modulebene
  • nicht der ganze String durch Verschattung betroffen
  • kontinuierliches MPP-Tracking
  • Monitoring auf Modulbasis möglich
  • mehr Leistung bei Verschattung und verschiedenen Ausrichtungen
  • Module verschiedener Leistungsklassen kombinierbar ohne Verluste
  • Erkennt abnormales Verhalten von PV-Steckern,
  • verhindert potenzielle Sicherheitsprobleme.

Eigenschaften der S500B Optimierer:

  • MPPT-Betriebsbereich 12,5 – 105 V
  • Module bis 550 W
  • 15 A max. Kurzschlussstrom
  • einfache Installation dank MC4 Verbindung
  • 0,1 m Eingangskabel
  • 2,3 m Ausgangskabel
  • SafeDC Funktion reduziert die Spannung im Störungsfall automatisch auf 1 Volt pro Modul
  • einfache Montage auf Unterkonstruktion mit Hammerkopfschraube
  • kompatibel mit allen SolarEdge Wechselrichtern
  • min. 6 Optimierer pro Stang bei 1 phasigen Wechselrichtern
  • min. 14 Optimierer pro Stang bei 3 phasigen Wechselrichtern
  • min. 14 Optimierer pro Strang bei 3 phasigen Wechselrichtern und 277/480 V Netz

Leistungsverluste für einen kompletten String durch Verschattung oder verschiedene Ausrichtungen gehören mit den SolarEdge Leistungsoptimierern der Vergangenheit an. Dank des MPP-Trackings auf Modulebene wird jedes Modul einzeln gesteuert und der String kann so die maximal verfügbare Leistung erbringen. Einfache Installation und maximaler Ertrag ist mit den S500B Optimierern einfach zu realisieren.

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MwSt.-Befreiung PV

MwSt.-Befreiung Photovoltaik-Anlagen und Komponenten ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Da nicht alle unsere Kunden (insbes. gewerbliche Wiederverkäufer, Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen, direkt auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb mit dem Setzen eines Häkchens, alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. anzeigen zu lassen. Bei aktiviertem Häkchen werden alle Artikelpreise im gesamten Onlineshop (auch im Warenkorb bzw. im Bestellprozess) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Wenn der Haken entfernt wird, wird der 0%-Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG angewendet.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Bei mehrwertsteuerbefreiter Bestellung (ohne gesetztes Häkchen) bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

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Stand: 23.04.2023