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BYD Battery-Box Premium LVL 15.4 + BMU

Sale
Hersteller:
BYD
Hersteller Art. Nr.:
4665
Batterietyp:
48 Volt Lithium-Eisen-Phosphat
Nettokapazität:
15,36 kWh
Phasen:
1
Speicher-Typ
48 V Batterie
WEEE-Nummer:
DE88485017

4499,00 5353,81 

Includes MwSt.

Lieferzeit:

ca. 7 Tage
Klicken Sie hier, um Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.) für B2B-Kunden und Nichtberechtigte gemäß § 12 Abs. 3 UStG anzuzeigen.

BYD Battery-Box Premium LVL 15.4 – 48 V Batterie

Die LVL Batterie hat im September 2021 eine Überarbeitung bekommen und ist 16 cm höher. Beide Varianten sind miteinander kompatibel.

Der Nachfolger der beliebten BYD Battery-Box Pro 13.8 bekommt jetzt 15,4 kWh und eine Gewichtsreduzierung auf 164 kg. Zusätzlich sind auch die Abmessungen zurückgegangen. Über eine BMU (Battery-Management-Unit) lassen sich bis zu 64 Batteriemodule zu einem System verschalteten. Die Gesamtkapazität kann so auf bis zu 983 kWh skaliert werden! Und ja, auch diese Batterie ist für den On- und Offgrid Einsatz gewappnet. Die Battery-Box Premium LVL wird mit den Wechselrichtern von SMA (Sunny Island) und GoodWe kompatibel sein.

Produktvorteile:

  • Maximale Flexibilität für jede Anwendung mit bis zu 64 parallel geschalteten Modulen
  • Platzsparend durch die Möglichkeit 2 LVL 15.4 Batterien zu stapeln
  • Kobaltfreie Lithium-Eisen-Phosphat-Batterie (LFP): Maximale Sicherheit, Lebensdauer und Leistung
  • Kompatibel mit führenden 1- und 3-Phasen-Wechselrichtern
  • Höchste Sicherheitsstandards wie VDE 2510-50
  • Leistungsstarke Not-/Ersatzstrom- und Off-Grid-Funktionalität

Produkteigenschaften BYD Battery-Box Premium LVL 15.4:

  • Batteriekapazität: 15,36 kWh
  • Nennspannung: 51,2 V
  • Max. Ausgangsstrom: 250 A
  • Peak Ausgangsstrom: 375 A für 5 Sekunden
  • Gewicht: 164 kg
  • Schutzklasse: IP 20
  • Abmessungen: 660 x 650 x 575 mm (H/W/T)

Lieferumfang:

  • 1 x BYD Battery-Box Premium LVL BMU
  • 1 x BYD Battery-Box Premium LVL 15.4
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MwSt.-Befreiung PV

MwSt.-Befreiung Photovoltaik-Anlagen und Komponenten ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Da nicht alle unsere Kunden (insbes. gewerbliche Wiederverkäufer, Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen, direkt auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb mit dem Setzen eines Häkchens, alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. anzeigen zu lassen. Bei aktiviertem Häkchen werden alle Artikelpreise im gesamten Onlineshop (auch im Warenkorb bzw. im Bestellprozess) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Wenn der Haken entfernt wird, wird der 0%-Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG angewendet.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Bei mehrwertsteuerbefreiter Bestellung (ohne gesetztes Häkchen) bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifel oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen, Aufträge abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung von noch offenen Aufträgen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so steht es Ihnen selbstverständlich frei, ihren Auftrag zu stornieren.

Stand: 23.04.2023