pin 3

globe

SMA SI 4.4M-13 3-Phasen Paket

Hersteller:
SMA
Hersteller-Art. Nr.:
4383
Spannungsbereich:
48 Volt
Wechselrichter-Typ:
Batterie-Wechselrichter
Phasen:
3
Kommunikation:
WLAN, Speedwire
Garantie:
10 Jahre
AC-Leistung:
9,9 kW
WEEE-Nummer:
DE95881150 DE71566755

7489,00 8911,91 

Includes MwSt.

Lieferzeit:

co. 5-7 Tage
Klicken Sie hier, um Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.) für B2B-Kunden und Nichtberechtigte gemäß § 12 Abs. 3 UStG anzuzeigen.

SMA SI 4.4M-13 3-Phasen Paket

In nächster Zeit werden neben dem Gelben Gehäuse auch Sunny Islands mit silbernen Gehäuse ausgeliefert.

Weltweit wurde der SMA Sunny Island über 80.000 Mal installiert und ist dadurch der meistverkaufte Batterie-Wechselrichter der Welt. In der neuesten Version lässt sich der SMA Sunny Island noch einfacher und schneller installieren. Durch eine 10-jährige Produktgarantie bekommen Sie ein Maximum an Zuverlässigkeit.

Produktvorteile

  • Ein einziges Produkt für On-Grid, Off-Grid und Backup
  • Reduzierung der Installationskosten
  • WLAN und webbasierte Benutzeroberfläche für die Konfiguration
  • Flexible Batterieauswahl für Bleibatterien und 20 verschiedene Lithium Batterien
  • AC System für Neuinstallation und Nachrüstung
  • Flexibel auch mit nicht SMA Wechselrichter einsetzbar durch ein zusätzliches SMA Energy Meter
  • Qualität: Made in Germany

Produkteigenschaften SMA SI 4.4M-13 3-Phasen Paket

  • 3 x 3,3 kW Systemleistung pro Phase AC
  • WLAN und Speedwire integriert
  • Kein SRC-20 mehr nötig
  • Schutzklasse: IP 54
  • Produktgarantie: 5 Jahre + 5 Jahre bei Online-Registrierung
  • Abmessungen: 467 x 612 x 242 mm
  • Gewicht: 44 kg

Im Paket enthalten:

  • 3 x SMA Sunny Island 4.4M-13
  • 1 x Enwitec Bat Breaker Big 250
  • 3 x Batkabel 48V Netzersatz M8-M8 (2,5 m)

Der SMA Sunny Island benötigt zur Regelung die Informationen vom Netzverknüpfungspunkt. Dabei muss mindesten der SMA Energy Meter eingesetzt werden. Natürlich kann gleich auch ein SMA Sunny Home Manager 2.0  verbaut werden.

Translate »
MwSt.-Befreiung PV

MwSt.-Befreiung Photovoltaik-Anlagen und Komponenten ab dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UstG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern es gibt hierfür einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0% Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Da nicht alle unsere Kunden (insbes. gewerbliche Wiederverkäufer, Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, haben wir in unserem Online-Shop die Möglichkeit geschaffen, direkt auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb mit dem Setzen eines Häkchens, alle Preise inklusive der gesetzlichen MwSt. anzeigen zu lassen. Bei aktiviertem Häkchen werden alle Artikelpreise im gesamten Onlineshop (auch im Warenkorb bzw. im Bestellprozess) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt. Wenn der Haken entfernt wird, wird der 0%-Mehrwertsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG angewendet.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe, aus Artikeln mit 0% Mehrwertsteuer und 19% Mehrwertsteuer, sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Bei mehrwertsteuerbefreiter Bestellung (ohne gesetztes Häkchen) bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage wird nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) haben oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder wird auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden betrieben, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die vorgenannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind die Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind. Zu den wesentlichen Komponenten gehören jene, die geliefert und installiert werden, um Photovoltaikanlagen zu errichten und zu betreiben, insbesondere die photovoltaikanlagenspezifischen Komponenten wie z.B.: Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).

Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19% nachberechnet werden muss.

Weiterhin betätigen Sie, dass ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifel oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen, Aufträge abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung von noch offenen Aufträgen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so steht es Ihnen selbstverständlich frei, ihren Auftrag zu stornieren.

Stand: 23.04.2023